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ArbG Kassel, 03.05.2018 - 3 Ca 46/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 Abs. 1 MuSchG
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigungsverbot bei Mutterschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.05.2018 - 3 Ca 46/18
- LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 22.02.2018 - C-103/16
Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt …
Auszug aus ArbG Kassel, 03.05.2018 - 3 Ca 46/18
Die Regelung in § 17 MuSchG hält auch der unionsrechtlichen Vorgabe nach Art. 10 Nr. 1 der RL 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (10. Einzelrichtlinie eSd Art. 16 I der RL 89/391/EWG stand (vgl. hierzu EuGH v. 22.02.2018 - C 103/16 - NZA 2018 Seite 432).
- LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Das Kündigungsverbot gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG gilt auch bei einer Kündigung vor …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 03.05.2018 - 3 Ca 46/18 - wird zurückgewiesen.die Klage unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kassel vom 03.05.2018 - 3 Ca 46/18 - abzuweisen.